Als Ergänzung zu meinem vorhergehenden Artikel mit Ideen,um die Zustellung der BILD Zeitung zu verhindern, hier eine soeben im Netz gefundene Ergänzung:
In Udo Vetters Lawblog verweist der Autor auf ein Urteil des LG Lüneburg welches besagt, dass Postwurfsendungen (wie die kostenlose BILD-Zeitung) unzulässig sind, wenn der Empfänger dem Absender widersprochen hat. In diesem Falle müsste man dann halt ein Schreiben aufsetzen und Springer senden. Ein Musterschreiben wird in dem Artikel verlinkt.
Es sind noch ein paar Tage Zeit …
Nachtrag, 19-01-2012 12:27
Im lbr-law.de Blog sinniert RA Lampmann bereits über die größte Abmahnwelle aller Zeiten gg. die BILD. Ich gebe ehrlich zu: Das würde mir diebische Freude bereiten. Voraussetzung wäre lediglich der Widerspruch gegen die Zustellung und das (wahrscheinliche) Ignorieren desselben durch Springer.